Der Verkauf und Tausch von Bitcoins ist in Österreich seit Kurzem immer steuerpflichtig. Bitcoin-Investoren bemängeln die strengen Vorgaben und fürchten, dass schon bald auch in Deutschland ähnliche Bestimmungen gelten könnten.
Die Regelungen zur Besteuerung in Österreich
Alle Kryptowährungen, wie beispielsweise Bitcoin und Ethereum, gelten in Österreich derzeit nicht als offizielle Währung und stellen kein Finanzinstrument dar. Offiziell handelt es sich bei Kryptowährungen um sonstige nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter.
Alle Transaktionen mit Krypto-Währungen sind steuerpflichtig. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Kryptowährung in Euro oder in eine andere Kryptowährung umgetauscht wird oder ob davon Produkte und Dienstleistungen bezahlt werden.
>> Doch warum wird Bitcoin nicht als Fremdwährung klassifiziert? In El Salvador ist Bitcoin offizielles gesetzliches Zahlungsmittel. Somit könnte man argumentieren, dass Bitcoin ebenso eine Fremdwährung ist wie z.B. der US-Dollar oder die schwedische Krone.
Beim Kauf von Kryptowährungen tritt erst einmal keine Steuerpflicht ein. Anders sieht dies beim Verkauf aus. Bis vor kurzem galt in Österreich eine Spekulationsfrist. Bei dieser Frist war entscheidend, wann verkauft wurde. Wenn mehr als ein Jahr zwischen der Anschaffung und dem Verkauf von Bitcoins lag, war die Veräußerung steuerfrei. Erst nach einem Jahr endete nämlich die Spekulationsfrist.
Die Spekulationsfrist wurde dieses Jahr in Österreich endgültig abgeschafft. Seitdem sind alle Gewinne, die mit dem Verkauf oder Tausch von Bitcoins und anderen Kryptowährungen gemacht werden, immer steuerpflichtig.
Die Höhe der Steuern
Anders als bei Aktien und Anleihen wird die Besteuerung von Bitcoin-Gewinnen anders vorgenommen. Die Besteuerung erfolgt nach dem Einkommenssteuertarif und kann bis zu 55 Prozent betragen. Die genaue Höhe des Steuersatzes ist abhängig vom individuellen Gesamteinkommen. Wenn die Bitcoin-Einheiten vor Ablauf der Spekulationsfrist verkauft oder umgetauscht werden, muss der Höchststeuersatz von 55 Prozent an den Staat abgeführt werden.
>> Noch schlimmer: In China sind Bitcoin-Transaktionen schlichtweg illegal.
Wo werden Bitcoin-Gewinne versteuert?
Steuerpflichtige Erlöse aus Bitcoin-Verkäufen müssen in der jährlichen Steuererklärung aufgeführt werden. Wer eine Steuererklärung abgeben muss, muss die Arbeitnehmerveranlagung auf eine Einkommenssteuererklärung umstellen lassen. Nur die Einkommenssteuererklärung weist die hierfür nötigen Felder auf. Die Einkommenssteuererklärung kann beispielsweise zusammen mit den Einkünften aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit gegenüber der Finanzbehörde angegeben werden. Wer seine Steuererklärung ohne Steuerberater abgibt, muss dies spätestens bis zum Stichtag 30. Juni des Folgejahres tun.
Wer seine Bitcoin-Gewinnen nicht angibt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Dies gilt für Beträge unter 100.000 Euro. Wer sich der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung schuldig macht, muss damit rechnen, neben der abzuführenden Steuer eine Geldbuße bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages zahlen zu müssen.
Wie sieht es in Deutschland mit der Besteuerung aus?
Aktuell betrachten deutsche Finanzbehörden Gewinne aus Kryptowährungen wie Gewinne auf dem Verkauf von Kunstwerken oder andere Wertgegenständen. Dies hat zur Folge, dass Gewinne aus Veräußerungen digitaler Währungen häufig steuerfrei sind.
Der Verkauf von Bitcoins nach einem Jahr ist in Deutschland grundsätzlich steuerfrei. Die Gewinne müssen auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Diese Regelungen sind insbesondere für Bitcoin-Investoren sehr attraktiv.
Wenn Einheiten aus der Kryptowährung allerdings innerhalb von zwölf Monaten nach der Anschaffung wieder verkauft werden, sind die Erlöse bis zu einer Freigrenze von 600 Euro steuerfrei. Bei Gewinnen von über 600 Euro müssen diese komplett versteuert werden. Selbst wenn der Gewinn nur um einen Euro höher ist, ist eine komplette Besteuerung nötig.
Bereits seit einiger Zeit wird die Besteuerung von Kryptowährungen länderübergreifend diskutiert. Dabei steht vor allem die Nachverfolgbarkeit von Erträgen aus Käufen und Verkäufen im Fokus. Aktuell arbeiten die Länder der Europäischen Union daran, Transaktionen von Personen, welche mit Kryptowährungen handeln, effizienter zu erfassen. Geplant ist unter anderem, dass künftig alle auf dem europäischen Markt aktiven Finanzdienstleister auskunftspflichtig sind. Wer in Deutschland mit Kryptowährungen handelt, muss künftig mit Änderungen bei der Versteuerung von Gewinnen rechnen. So erwarten verschiedene Finanzexperten, dass die Spekulationsfrist, genau wie in Österreich, auch in Deutschland bald wegfallen könnte.
Nähere Informationen zur Steuerpflicht in Deutschland können bei Taxfix nachgelesen werden.